Revision

Das Revisionsrecht im Strafverfahren dient der rechtlichen Überprüfung strafgerichtlicher Entscheidungen. Gegenstand der Revision ist nicht mehr die Tatsachenfeststellung, sondern die Kontrolle, ob das angefochtene Urteil auf einer Verletzung materiellen oder formellen Rechts beruht. Damit stellt die Revision ein zentrales Instrument zur Sicherung der Rechtsstaatlichkeit und zur Gewährleistung einer einheitlichen Rechtsprechung dar.

Wir prüfen und bearbeiten strafrechtliche Revisionen nach Urteilen der Amts- und Landgerichte und vertreten Mandanten in Revisionsverfahren vor den Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof. Nachfolgend finden Sie eine strukturierte Übersicht zu den wichtigsten Fragen und Problemfeldern der Strafrechtsrevision.

Revisionsrecht im Strafverfahren (von Prof. Dr. Jürgen Graf)

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